Dear students,
wie Ihr (vielleicht) in kurzen Lettern in eurem Studiengebührenbescheid gelesen habt, könnt ihr gegen diesen Dauerbescheid (er gilt für euer gesamtes Studium) keinen „einfachen“ Widerspruch einreichen. Deshalb bleibt nur eine Möglichkeit offen: Der Rechtsweg, die Klage gegen Studiengebühren. 345 Hohenheimer Studierende sind diesen Weg bereits gegangen. Erste Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sind bereits gelaufen. Wenn ihr auch gegen Studiengebühren klagen wollt, dann findet ihr auf dem Flyer ( download ) einige Informationen, die wir für euch zusammengestellt haben.
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